Nachdem zahlreiche Landgerichte einen Anspruch auf Rückzahlung der Spielverluste bejaht und eine Vielzahl von OLG-Beschlüssen die Berufungen der Online Casino Anbieter zurückgewiesen haben, liegen nun auch drei Urteile der Oberlandesgerichte gegen Online Casino Betreiber vor: Die Chancen für Spieler und Spielerinnen ihr Geld vom Online Casino zurück zu holen sind dadurch in 2023 noch weiter gestiegen.
Nach über 75 erfolgreichen Urteilen und Beschlüssen allein im Jahr 2022 zugunsten von Spielerinnen und Spielern ist klar: Spieler:innen können Verluste aus Online Glücksspiel auch in 2023 zurück fordern. In unserem Artikel fassen wir alle OLG-Urteile und OLG-Beschlüsse von 2021 bis 2023 zusammen.
Vereinzelt haben Landgerichte die Klagen ehemaliger Spielerinnen und Spieler allerdings abgewiesen. Gegen diese Klageabweisung können die Spieler:innen in Berufung gehen, um die nächsthöhere Instanz (das OLG) anzurufen. Bei drei dieser negativen Urteile legten die betroffenen Spieler Rechtsmittel ein. Mit dem OLG Dresden hat nun zum ersten Mal ein Oberlandesgericht ein Online Casino zur Rückzahlung der Spielerverluste verurteilt.
Die drei Oberlandesgerichte in Koblenz, Köln und Dresden entschieden in ihren wegweisenden Urteilen jeweils zugunsten der ehemaligen Spieler. Sie hoben die negativen Urteile der Landgerichte auf oder änderten sie zugunsten der Spieler ab. Die drei Urteile der Oberlandesgerichte von Oktober und November 2022 erhöhen die Chancen einer erfolgreichen Rückforderung in 2023 nun noch weiter.
Das Landgericht Trier wies die Klage des ehemaligen Spielers mit einem Negativ-Urteil ab (Urteil vom 26.07.2022 – Az. 4 O 278/21). Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte im Rahmen der Berufung des Spielers den Online-Glücksspiel-Anbieter zur Rückzahlung der Verluste eines Spielers in Höhe von 10.845,59 €. Die Rabbit Entertainment Ltd mit Sitz in Malta betreibt die Glücksspiel-Webseite Lapalingo. Der Spieler hatte in der Zeit von Februar 2019 bis April 2020 am Online Glücksspiel des Lapalingo Casinos teilgenommen und sein Geld in Online Automatenspielen, sog. Slots verloren.
Der Online Casino-Betreiber verfügte in diesem Zeitraum jedoch über keine deutsche Lizenz. Erst seit Herbst 2022 ist der Betreiber unter den legalen Online Casinos auf der White-List der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) gelistet. Die Berufung des ehemaligen Spielers vor dem OLG Koblenz hatte Erfolg, nachdem das Landgericht Trier zunächst seine Klage abgewiesen hatte.
Das Landgericht Bonn hatte die Klage des Spielers auf Rückzahlung seiner Spielverluste abgewiesen (Urteil vom 26.04.2022 – Az. 7 O 178/21). Daraufhin verurteilte das Oberlandesgericht Köln die Beklagte am 31.10.2022 zur Rückzahlung der Spielverluste in Höhe von 58.517,70 € an den Kläger. Der Kläger nahm zwischen März 2014 und Juni 2020 an Online Glücksspielen wie Online-Poker und Black Jack teil. Die Beklagte bot in diesem Zeitrahmen verbotenerweise Online Glücksspiel in Deutschland an, ohne eine deutsche Lizenz zu besitzen. Der Online Casino Betreiber wurde deshalb vom Oberlandesgericht Köln zur Rückzahlung von 58.517,70 € gemäß § 812 Absatz 1 Satz 1 Alternative 1 BGB verurteilt.
Auch das Landgericht Leipzig wies die Klage des Spielers ab (Urteil vom 24.03.2022 – Az. 4 O 1031/21). Doch das Oberlandesgericht Dresden urteilte im Berufungsverfahren zugunsten des Spielers. Ende Oktober 2022 verurteilte das Oberlandesgericht Dresden die in Malta ansässige Beklagte zur Rückzahlung der Spielverluste nach § 812 Absatz 1 Satz 1 Alternative 1 BGB in Höhe von 19.250 € an den Kläger. Der Spieler nahm zwischen Juni 2019 und Mai 2020 an Online Glücksspielen teil und verlor dabei 19.250 €. Die Beklagte bot auf ihrer Webseite Online Automatenspiele an, ohne die erforderliche deutsche Glücksspielerlaubnis zu besitzen. Die vorhandene Glücksspiellizenz aus Malta ist in Deutschland nicht gültig.
Die Landgerichte Trier, Bonn und Leipzig haben die Klagen der Spieler auf Rückzahlung ihrer Spielverluste jeweils abgewiesen. Grund dafür war, dass die Spieler durch ihre Teilnahme am unerlaubten öffentlichen Online-Glücksspiel wie Online Automatenspiele oder Online-Poker gegen § 285 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Deshalb ist der Anspruch auf Rückzahlung der Verluste aus § 812 BGB wegen der Kondiktionssperre gemäß § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen. Die Kläger haben sich leichtfertig der Erkenntnis verschlossen, dass Online Glücksspiel illegal sei. Auch ein Vorbringen der Kläger, sie seien spielsüchtig gewesen, stimmte das jeweilige Landgericht nicht um. Deshalb wiesen die Landgerichte die Klagen der Spieler auf Rückzahlung ihrer Verluste ab.
Die Argumentation der drei Oberlandesgerichte deckt sich in den jeweiligen Urteilen. In Deutschland galt nach § 4 Absatz 4 GlüStV bis zum 01.07.2021 ein Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet. Auch nach dem 01.07.2021 muss für das Angebot von Online Glücksspiel nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 eine deutsche Lizenz vorliegen. Gegen dieses Verbot haben die jeweiligen Online Casino Betreiber wie das Lapalingo Casino verstoßen, als sie auch den Klägern aus Deutschland Online Glücksspiel angeboten haben. Die zwischen den Parteien geschlossenen Spielerverträge sind deshalb wegen des gesetzlichen Verstoßes nach § 134 BGB nichtig. Auf eine Duldung des Glücksspielangebots durch die deutschen Behörden kann sich der Online Casino Betreiber nicht berufen.
Den Online Casino Anbietern liegen auch keine Beweise vor, dass die Spieler möglicherweise selbst gesetzeswidrig gehandelt haben könnten. Eine Anwendbarkeit des § 285 Strafgesetzbuch schlossen die Oberlandesgerichte aus. Die Kenntnis von der Illegalität des Online Glücksspiels kann nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden. Auch seien die deutschsprachige Internetseite und Kundenservice der Beklagten durchaus geeignet, den Anschein von Legalität gegenüber Spielern zu vermitteln. Die Kläger haben nicht leichtfertig gehandelt. Die Rechtslage ist für den juristischen Laien nicht eindeutig. Das Verbot dient überwiegend dem Schutz der Spielerinnen und Spieler vor Spielsucht und betrügerischen Machenschaften. Dieses Ziel würde vereitelt werden, wenn der Glücksspielanbieter das in illegaler Weise erlangte Geld behalten dürfte. Die Norm des § 817 Satz 2 BGB wird teleologisch reduziert und somit nicht angewendet. Dadurch soll der Spielerschutz gestärkt werden und die Gewinne nicht beim jeweiligen Online Casino verbleiben.
Den Urteilen der Oberlandesgerichte kommt als letzte Instanz vor dem BGH enorme Bedeutung zu. Die Gerichte der 1. Instanz, wie Amts- und Landgerichte, orientieren sich an der Rechtsprechung der oberen Gerichte. Die Urteile der Oberlandesgerichte stärken damit die Verbraucher- und Spielerrechte weiter. Fakt ist: Die Chancen einer positiven Rückforderung sind damit für das Jahr 2023 erneut gestiegen.
Glück zurück hilft als registrierter Online Rechtsdienstleister aus Berlin ehemaligen Spielern und Spielerinnen bei der Rückforderung ihrer Glücksspiel Verluste.
So stellen Spieler und Spielerinnen ihre Anfrage bei Glück zurück:
Den Rest erledigt Glück zurück: bei positiver Prüfung finanziert Glück zurück die Rückforderung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Verbraucher sollten sich die Chance auch in 2023 nicht nehmen lassen und sich ihr Geld vom Online Casino zurück fordern.
In mehr als 60 ergangenen Urteilen wurden Online Casinos und Glücksspiel-Anbieter dazu verurteilt, Spielverluste an Spieler zurückzuzahlen. Die Oberlandesgerichte haben sich im Jahr 2021 erstmals zu dieser Angelegenheit geäußert, da in vielen Fällen Berufung durch die Online Casino Anbieter gegen frühere Urteile eingelegt wurde.
Obwohl es zu diesem Zeitpunkt noch keine endgültigen Urteile auf oberster Gerichtsebene gab, deuteten die ersten Beschlüsse der fünf Oberlandesgerichte bereits darauf hin, dass Spielerinnen und Spieler verlorene Gelder aus Online-Glücksspielen zurückfordern können. Hier sind die sieben Glücksspiel-Entscheidungen der fünf Oberlandesgerichte aus dem Jahre 2021 und 2022:
Das Oberlandesgericht München wies die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 20.12.2021 (Az.: 3 O 1549/21) zurück. Das LG verurteilte die Beklagte in 1. Instanz gemäß § 812 Absatz 1 Satz 1, Variante 1, § 818 Absatz 1 BGB, die Verluste in Höhe von 18.175 € an den Spieler zurückzuzahlen. Dabei handelte es sich um die Summe der Beträge, die der Spieler von 2018 - 2020 auf der Online-Seite des Online Casino Betreibers in sog. Slots (Online Automatenspiele) eingezahlt hatte. Die Berufung wird zurückgewiesen, da das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
Auch das Oberlandesgericht Thüringen stellt sich auf die Seite der Verbraucher:innen. Ein Spieler verlor 54.000 € beim Online Glücksspiel und beantragte in der 1. Instanz Prozesskostenhilfe. Das Landgericht Meiningen lehnte eine Gewährung von Prozesskostenhilfe ab. Das LG unterstellte dem Spieler Kenntnis von der Illegalität des Online Glücksspiels und sah deshalb keine Erfolgsaussichten der Klage. Das OLG Thüringen folgte der 1. Instanz nicht und gewährte dem Spieler die beantragte Prozesskostenhilfe. Das Oberlandesgericht bewertet die Erfolgsaussichten positiv. Dem Kläger kann nicht unterstellt werden, dass er von der Illegalität des Online Glücksspiels wusste.
Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach sich einen Monat später erneut für einen Spieler aus. Das Urteil des Landgericht Gießen vom 27.09.2021 (Az:. 2 0 227/20) ist im Ergebnis zutreffend, so das Oberlandesgericht. Das Landgericht Gießen entschied: Der Spieler hat einen Anspruch aus § 812 Absatz 1 Satz 1 Alternative 1 BGB auf Rückzahlung seiner Online Casino Verluste. Das OLG Frankfurt wies die Beklagte darauf hin, die Berufung zurückzuziehen. Das Bwin Casino mit Sitz in Gibraltar muss dem Spieler 26.358 € zurück zahlen.
Eine sensationelle Entscheidung fällte auch das Oberlandesgericht Frankfurt im April 2022. Das Online Casino Bwin ging gegen das Urteil des Landgericht Gießen (Az.: 4 O 84/20) vom 25.02.2021 in Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt. Das Oberlandesgericht gab jedoch der Entscheidung des Landgericht Gießen Recht: Das Online Casino des globalen Glücksspielanbieters Entain plc mit Sitz in Malta muss nun 12.000 € an den Spieler zurückzahlen. Die Berufung des Online Casino Betreibers Bwin wird zurückgewiesen.
Ähnlich wie in Hamm geschah es auch in Braunschweig: Das hiesige Landgericht lehnte den Antrag auf Prozesskostenhilfe eines Klägers ab, hiergegen legte der Spieler Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Braunschweig gab ihm als höhere Instanz Recht. Klagen will der Spieler auf Rückzahlung von 41.000 Euro.
Im Juli 2021 verurteilte das Landgericht München I die Oring Limited., Anbieterin des Online Casinos “Twin“ 14.230 Euro Spielverluste zurück zu zahlen. Das Online Casino legte daraufhin Berufung ein. Ein erster Erfolg: Das Oberlandesgericht München als Berufungsinstanz teilt in seinem Beschluss vom 24.11.2021 mit, dass es die Berufung wegen mangelnden Erfolgsaussichten zurückweisen wird. Dem verklagten Anbieter des illegalen Online-Casinos legte das OLG daher nahe, die Berufung zurückzuziehen. Ein Urteil wird voraussichtlich noch in diesem Jahr ergehen. Gleichzeitig räumt dieser Beschluss auch mit zwei abweisenden Urteilen des Landgerichts München I und München II auf, dass Glücksspielanbietern Recht gab. Diese wurde in der Vergangenheit von Onlinecasinos und ihren Rechtsanwälte oft ins Feld geführt.
Das Oberlandesgericht Hamm entschied in einem Verfahren zur Gewährung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten des Spielers aus NRW. Dieser macht in diesem Verfahren Spielverluste von 292.000 Euro gegen Tipico geltend
Diese Entscheidung wird als wegweisend betrachtet im Hinblick auf die vom größten OLG Deutschlands zu erwartende Rechtsprechung in Sachen Spielerklagen.
Das OLG widersprach dem Landgericht Bochum und stellte fest, dass eine Rückforderung von Spielverlusten nicht rechtsmissbräulich sei. Weitere Berufungsverfahren sind an diesem Gericht anhängig - unter anderem eine Entscheidung des Landgerichts in Paderborn, bei dem eine Spielerin in erster Instanz 137.000 Euro zugesprochen wurden.
Alle fünf Oberlandesgerichte liegen in bevölkerungsreichen Regionen mit hoher Kaufkraft.
Alleine im Bereich des Oberlandesgerichts München wohnen 7,6 Millionen Menschen, mehr als 57 % der Einwohner Bayerns. Im OLG Bezirk Hamm sind es sogar noch mehr: Für knapp 9 Millionen Menschen in NRW ist das Oberlandesgericht Hamm als höchste Instanz zuständig. Es ist das größte von 24 deutschen Oberlandesgerichten. Beschaulicher geht es im OLG Bezirk Braunschweig zu, hier sind 1,5 Millionen Menschen zu Hause. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist für das Bundesland Hessen das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In Hessen leben rund 6,3 Millionen Menschen. In Summe ergibt dies die stattliche Anzahl von 24 Millionen Menschen, die im Zuständigkeitsbereich dieser Gerichte wohnen. Mehr als 20 % der Einwohner Deutschlands können also von den Entscheidungen profitieren.
Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte, die bereits 2021 zugunsten der Spieler ausfallen, sowie die Oberlandesgerichtsurteile im Jahr 2022, unterstreichen die Relevanz der obergerichtlichen Rechtsprechung. Als Berufungsinstanz der Landgerichte und letzte Instanz vor dem BGH beeinflussen diese Beschlüsse und Urteile maßgeblich die Rechtslage. Sowohl auf regionaler als auch auf überregionaler Ebene sind OLG-Entscheidungen von großer Bedeutung.
"Die Chancen einer erfolgreichen Rückforderung gegen Online Casinos für betroffene Spielerinnen und Spieler bleiben somit auch 2023 vielversprechend", betont Lukas Kaiser, Leiter Kundenservice vom Online-Rechtsdienstleister Glück zurück.
Die zunehmende Bestätigung der Unrechtmäßigkeit von Online Casinos in der Rechtsprechung verstärkt diesen Trend. Eine positive Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesgerichtshofs, zugunsten der Spieler, ist sogar noch im Jahr 2023 denkbar.