Es ist ein Urteil, dass Verbraucherschützer und Kunden von Online-Glücksspielanbietern aufhorchen lässt. Jüngst hat das Landgericht Ulm im Fall eines Klägers aus Ulm entschieden, dass Zahlungen, die er im Jahr 2017 über Paypal an „Bet-at-Home“ und „888 Poker“ geleistet hatte nun in Höhe von 9662,23 Euro zurück gezahlt werden müssen.
Das Gericht entschied: Da Online-Glücksspiel illegal sei habe sich Paypal gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig gemacht, denn: „Der Zahlungsdienstleister hat eine Pflicht, nach seinen Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Zahlung abgewickelt werden darf oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt“. Dieser Verpflichtung sei Paypal nicht nachgekommen. Zahlungen an illegale Online Casinos sind nach § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV gesetzlich verboten. Darunter fällt auch die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel. Banken und Zahlungsdienstleister dürfen bislang keine Transaktionen an Online Casinos genehmigen. Das Landgericht Ulm merkt an, es bestehe ein Interesse des Gesetzgebers, Glücksspiel im Internet durch Unterbinden der Zahlungsströme zu verhindern. Es besteht also eine Kontrollpflicht der Zahlungsdienstleister. Eine Kontrolle ist dem Zahlungsdienstleister häufig durch die Angabe des Verwendungszwecks und das Vorliegen der Standortdaten möglich. Die Richter des LG Ulm rügen im Urteil, dass Paypal die Kenntnis des Klägers von der Illegalität nicht sichergestellt habe. Außerdem habe der Zahlungsdienstleister von der Zahlung durch Provisionen profitiert. Mehr erfährst Du in unserem Artikel Landgericht Ulm: 4 O 202/18 - Urteil Kurzfassung + Volltext.
Online-Glücksspiel war bis Ende Juni 2021 in Deutschland verboten. Seit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrag am 01.07.2021, sind Online Casinos grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung für die Erlaubnis ist das Vorliegen einer deutschen Lizenz. Eine deutsche Lizenz haben nach aktuellem Stand nur drei Online Casinos erhalten (Stand: August 2022). Die Angebote der Online Casinos sind in der Regel weiterhin verboten.
Das Verbot betrifft gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV das Angebot, die Teilnahme und die Mitwirkung an Online Glücksspiel von Online Casinos ohne deutsche Lizenz. Deshalb sind auch Zahlungsdienstleister zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ein Spieler unter der Mitwirkung von Paypal, Klarna und Co. sein Geld im Online Casino verloren hat. So entschied das Landgericht Ulm in seinem Urteil vom 16.12.2019, Az. 4 O 202/18.
Betroffen sind Kunden nahezu aller Online-Glücksspielanbieter. Neben Paypal drohen nun Zahlungsabwicklern wie Visa, Mastercard, Klarna, Skrill, Neteller, Paysafecard, Giropay, Sofortüberweisung und Trustly hohe Rückforderungen.
Glücksspieler aus ganz Deutschland dürfen sich nun über Rückerstattungen freuen.
Die Gerichte sind sich nicht einig. Während das LG Ulm einen Zahlungsanspruch gegen den Zahlungsanbieter bejahte, verneinte das OLG München mit seinem Urteil vom 6.2.2019, Az. 19 U 793/18 einen Zahlungsanspruch. Das OLG München wies den Spieler darauf hin, dass seine Berufung gegen die Entscheidung des LG Münchens offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe. Das mittlerweile rechtskräftige Urteil des LG München sieht die Verantwortlichkeit nicht bei den Zahlungsdienstleistern. Eine Überprüfung der Legalität der Glücksspiele sei für Zahlungsdienstleister kaum möglich. Dem Zahlungsdienstleister sei schon nicht erkennbar, von welchem Standort aus der Beklagte die Glücksspielangebote angenommen habe und ob die wahrgenommenen Online Glücksspiele tatsächlich illegal seien. Das LG München verweist auf § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV, der die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel verbietet. Jedoch sei es danach nicht Aufgabe des Kreditunternehmens, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen. Dafür sei die Glücksspielaufsicht des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Die Gerichte sind sich also uneinig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird voraussichtlich darüber abschließend entscheiden.
Der Haken: Die Zahlungsabwickler zahlen berechtigte Rückforderungen oft erst nach jahrelangen Gerichtsverfahren und die Glücksspielanbieter sitzen im Ausland, z.B. in Malta oder Gibraltar. „Für viele Kunden ist dies ein zu hohes Risiko“ weiß Lukas Kaiser, Mitgründer des Legal Techs „Glück-Zurück.de“.
Das Startup prüft die Einzahlungen per Algorithmus und bietet betroffenen Kunden dann die kostenlose Beteiligung an einer Sammelklage bzw. den sofortigen Verkauf der Forderung an. In beiden Fällen kann der Kunde ohne Risiko dann Geld zurück erhalten. Das Berliner Startup behält einen Teil des Betrags als Provision.
Wem das Risiko einer Klage gegen den Zahlungsdienstleister zu hoch ist, dem bleibt eine Klage gegen das Online Casino. Es bestehen gute Erfolgsaussichten über eine direkte Aufforderung oder Klage gegen den Online Casino Anbieter selbst. Im Rahmen einer Prozessfinanzierung helfen wir Dir Dein Geld von dem Online Casino zurückzufordern.
Der Berliner Online-Rechtsdienstleister ist zuversichtlich: Ähnliche Angebote verhelfen bereits hunderttausenden Kunden im Bereich Flugrechte, VW Sammelklage oder im Kampf gegen überhöhte Mieten erfolgreich zu ihrem Recht. Glück zurück ist ein registrierter Rechtsdienstleister, der sich auf Rückforderungen von Glücksspiel Verlusten spezialisiert hat. Das Berliner Online Legal Tech verspricht: Wir helfen Dir einfach, digital und ohne Kostenrisiko Dein Geld vom Online Casino zurück zu holen. Stelle in nur 3 Minuten Deine Anfrage bei Glück zurück, lade Deine Beweise hoch und erhalte unser Prüfungsergebnis mit Angebot. Bei positiver Prüfung finanziert Glück zurück im Rahmen der Prozessfinanzierung alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahrenskosten. Wir fordern Dein Geld direkt vom Online Casino zurück. Bei Deiner Klage gegen das Online Casino entstehen Dir weder Kosten noch Risiken. Nur bei Erfolg zahlst Du eine Beteiligung.